Abzocker im Internet
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Immer wieder passiert es unseren Schülern, dass sie sich auf irgendwelchen Seiten im Internet anmelden und dabei nichtsahnend einen Vertrag eingehen. Das böse Erwachen kommt, wenn die erste Rechnung im email-Briefkasten landet. 1.1. Nimm im Internet an keiner Verlosung, an keinem Preisausschreiben teil, auch wenn die angeblichen Preise noch so verlockend sind. Die Anbieter wissen genau, wie sie Jugendliche ködern können. Die Jugendlichen und ihre Eltern sollen so eingeschüchtert werden, dass sie irgendwann bezahlen, weil sie Angst vor weiteren Repressalien haben. Wenn nur jeder Dritte bezahlt, dann ist die Rechnung der Abzocker aufgegangen. Gerichtliche Schritte werden zwar angedroht, aber nicht eingeleitet, weil die Abzocker sonst vor Gericht zugeben müssten, dass sie mit unlauteren, oft unrechtmäßigen Methoden arbeiten. Die Staatsanwaltschaft würde liebend gerne solchen Machern das Handwerk legen. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem ein Inkassobüro mit immer höheren Kosten und letztlich der Drohung eines gerichtlichen Verfahrens die Schülerin einschüchtern wollte. Die Eltern beantworteten nur das erste Schreiben mit dem Widerruf. Schließlich stellte das Inkassobüro seine Tätigkeiten wieder ein. (Kopien dieser Schreiben sind unter Punkt 7 veröffentlicht) Die Drohung mit der IP-Adresse ist wirkungslos, da diese Nummer lediglich angibt, über welchem Provider die Einwahl auf die fraglichen Seiten erfolgt ist. Die Internetprovider löschen aber diese Nummern meist nach kurzer Zeit. Außerdem darf nur die Staatsanwaltschaft zurückverfolgen, von welchem privaten PC die Einwahl erfolgt ist. Jugendliche haben oft Angst vor den Eltern und sprechen deshalb nicht mit ihnen darüber. Die Abzocker wissen das, deshalb wählen sie die geforderten Beträge meistens so, dass sie vom Taschengeld gerade noch bezahlt werden können. Zeigt euren Eltern diese Seite, die ein Lehrer geschrieben hat, weil ihn immer wieder betroffene Schüler um Hilfe bitten. |
6. Wie wehren sich Erwachsene? Innerhalb der ersten zwei Wochen kann sich jeder auf sein Widerspruchsrecht berufen und schriftlich Widerspruch einlegen. Selbst wenn eine Rechnung im email-Postfach gelandet ist, raten die Verbraucherverbände, in jedem Fall Widerspruch einzulegen und nicht zu zahlen.(Vorlage aufrufen) Es ist laut Aussagen der Zeitschrift pcgo 4/2007 und Heise ct weder den Verbraucherschützern noch den einschlägigen Foren ein Fall bekannt, dass ein nicht zahlender Kunde auf Zahlung verklagt worden wäre. Zum anderen sind die Webseiten immer noch juristisch anfechtbar. Laut Augsburger Allgemeine vom 24.12.2007 haben 2 Firmen versucht, ihre Ansprüche bei Gericht durchzusetzen, bekamen aber nicht Recht. | ||
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7.1. Wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden, wird die Firma Mahnungen mit Mahngebühren senden. |
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Verbraucherzentrale Bayern:
Liste mit gefährlichen Internetseiten Quellen: |
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| zurück | Letzte Aktualisierung: 18.05.2009 | ||